Medieninformation der Regierung von Oberbayern zum Planfeststellungsverfahren
Medieninformation der Regierung von Oberbayern Planfeststellungsverfahren „Stäblistraße“ Über 3000 Bürger haben von ihrem Recht, im Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Stäblistraße (St 2344) von der Forstenrieder Allee zur Autobahn A 95 Einwendungen zu erheben, Gebrauch gemacht. Etwa 900 Bürger haben sich individuell und weitere 2400 auf Unterschriftslisten zu den Planungen der Landeshauptstadt München zu Wort gemeldet. Da einige Bürger sowohl bei der Landeshauptstadt München als auch bei der Regierung von Oberbayern Einwendungen erhoben haben und deren Erfassung noch nicht abgeschlossen ist, können genauere Zahlen derzeit nicht genannt werden. Dazu kommen noch etwa 65 Bürger und die Gemeinde Neuried, die sich im Verfahren von insgesamt 5 Rechtsanwaltskanzleien vertreten lassen. Viele der Einwender haben gefordert, dass die Regierung von Oberbayern vorab auf ihre Einwendungen und Fragen antwortet. Dieser Forderung kann die Regierung nicht nachkommen. Jede Aussage zum jetzigen Zeitpunkt käme einer unzulässigen Vorfestlegung gleich. Denn entscheidend für den Ausgang eines Planfeststellungsverfahrens ist das Gesamtbild mit der Wertung aller Argumente - pro und contra -, die erst nach Abschluss des Erörterungstermins getroffen werden kann. Die Regierung von Oberbayern ist derzeit dabei, die bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 15.12.2009 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zu sichten und zu erfassen. Anschließend wird die Landeshauptstadt München aufgefordert, sich zu den aufgeworfenen Fragen und Problemen zu äußern. Sobald diese Äußerung der Landeshauptstadt München vorliegt, entscheidet die
Regierung von Oberbayern, wann und wo der Erörterungstermin stattfindet. Dort werden die
rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit den Einwendern und der Landeshauptstadt München
näher besprochen. |